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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlage für die Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung sind die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.Geltung des BBTV

Der überbetrieblichen Ausbildung liegt der „Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV)“ in seiner jeweils aktuellen Fassung zugrunde.

2.Abrechnung und Höhe der Tagewerke

(1) Das „Berufsförderungswerk der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg Gemeinnützige GmbH“, nachfolgend BFW genannt, stellt den Betrieben
       für jeden Tag, in denen der Auszubildende ausgebildet wird, nach § 17 S. 1 BBTV ein Nutzungsentgelt (Tagewerk) in Rechnung.

(2) Die Höhe richtet sich nach dem in § 24 Abs. 2 BBTV festgesetzten und erstattungsfähigen Tagewerk.
       Dieses beläuft sich ab dem 01.01.2026 auf 82 EURO.
       Zum jeweils 01.01. eines jeden Jahres erhöht sich der Betrag um 2%, soweit die Tarifvertragsparteien keine anderen Werte festlegen. Zur Berechnung
       wird kaufmännisch auf ganze Eurobeträge gerundet. Die ULAK veröffentlicht die maßgeblichen Werte auf ihrer Homepage (§ 24 Abs. 2a BBTV).

(3) Die Abrechnung der Tagewerke erfolgt direkt zwischen BFW und SOKA.


3.Fehlzeitenabrechnung

(1) Neben dem durch den Auszubildenden wahrgenommenen Ausbildungstagen und damit gegenüber der SOKA abrechenbaren
       Nutzungsentgelt (Tagewerk) verpflichtet sich der Ausbildungsbetrieb auch in den nachfolgenden Fällen das nach § 24 Abs. 2 BBTV
       festgesetzte Nutzungsentgelt (Tagewerk) zu zahlen:

      a) Der Betrieb zieht den Auszubildenden während der Zeiten der überbetrieblichen Ausbildung zu eigenen Zwecken ab.

      b) Der Betrieb gewährt dem Auszubildenden während der Zeiten überbetrieblicher Ausbildung Urlaub.

      c) Der Auszubildende fehlt unentschuldigt. In diesem Fall kann der Ausbildungsbetrieb die Vergütung des Auszubildenden für jede versäumte Stunde
           um 1/173 kürzen (§ 2 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 2 BBTV).

(2) Im Falle einer Erkrankung des Auszubildenden sind die Ausbildungsbetriebe verpflichtet, dem BFW schriftlich die Dauer der Erkrankung mitzuteilen. Die
       Mitteilung muss dem BFW spätestens vier Wochen nach Kursende zugehen. Wird der Nachweis nicht erbracht, handelt es sich um unentschuldigtes
       Fehlen. Die Fehltage werden dem Ausbildungsbetrieb in Rechnung gestellt. Es sei denn, der versäumte Kurs kann nachgeholt werden.

(3) Gegenüber Ausbildungsbetrieben, die Mitglied der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V. bzw. der Baugewerks-Innung Berlin sind, werden
       50% des nach § 24 Abs. 2 BBTV berechneten Nutzungsentgelts (Tagewerk) geltend gemacht, da diese durch Ihre Mitgliedsbeiträge bereits zur
       Finanzierung des BFW beitragen. Ausbildungsbetriebe, die weder Mitglied der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V. noch der
       Baugewerks-Innung Berlin sind, zahlen den vollen Betrag.  

Grundlage für die Durchführung unserer Leistungen im Bereich der Aufstiegsqualifizierung und Weiterbildung sind die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Anmeldung

Die Anmeldungen sind schriftlich (per Fax, per Post oder per E-Mail) vorzunehmen und sind nach Eingang rechtsverbindlich. Die Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Die Berücksichtigung der Interessenten erfolgt entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der aktuell gültigen Datenschutzbestimmungen gespeichert.

2. Zahlungsbedingungen

Die Gebühren basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Die Gebühren sind vor Beginn der Veranstaltung/des Lehrganges mit den Angaben Rechnungsnummer, Thema der Veranstaltung und Namen der gemeldeten Teilnehmer zu überweisen. Bei Nichtvorlage des Nachweises über die Zahlung des Teilnehmerbetrages kann der Bewerber von der Teilnahme ausgeschlossen werden bzw. erfolgt die Ausgabe der Schulungsnachweise nur nach Zahlungseingang. Mitgliedsfirmen der Fachgemeinschaft Bau erhalten für ausgewiesene Veranstaltungen einen Gebührennachlass.

3. Rücktrittsrecht

Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Erfolgt der Rücktritt bis zu vierzehn Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren unter Abzug einer Bearbeitungspauschale von 30 € erstattet. Bei Abmeldungen bis zu einem Tag vor Veranstaltungsbeginn ist eine Teilnahmegebühr von 60% zu entrichten. Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung oder Abmeldung am Tag der Weiterbildungsveranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ersatzteilnehmer/innen können selbstverständlich jederzeit benannt werden. Bei Fehlen der Zugangsvoraussetzungen (z.B. durch Nichtbestehen des SIVV-Vorkurses) kann eine geleistete Zahlung für einen SIVV-Hauptkurs erstattet werden oder die Teilnahme verschiebt sich auf den nächstmöglichen Kurs unter der Voraussetzung eines bestandenen Vorkurses.

4. Absagen und Änderung von Veranstaltungen

Sollte die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht sein, behält sich das Berufsförderungswerk das Recht vor, die Veranstaltung bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Ferner können Veranstaltungen aus sonstigen wichtigen und vom Berufsförderungswerk nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit des Dozenten, höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen) ohne Einhaltung einer Frist abgesagt werden. Im Falle einer Absage durch das Berufsförderungswerk, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen. In Ausnahmefällen behält sich das Berufsförderungswerk Dozentenwechsel oder Änderungen des Lehrgangsablaufes vor, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht beeinträchtigen. Etwaige Änderungen berechtigen nicht zur Kündigung der Teilnahme oder Minderung der Teilnahmegebühr durch den Teilnehmer.

5. Schutz- und Urheberrechte

An die Teilnehmer übergebene Seminar- und Schulungsunterlagen sind unabhängig von ihrer Form nur für den Eigengebrauch des Teilnehmers, der ein einfaches, nicht weiter übertragbares Nutzungsrecht erhält, bestimmt. Mit der verbindlichen Anmeldung zur Schulungsveranstaltung erklärt sich der Teilnehmer mit gültigen Lizenzbedingungen einverstanden. An den erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen, etc. behalten wir uns die Urheberrechte ausdrücklich vor. Unterrichtsunterlagen oder Teile davon dürfen ohne die schriftliche Einwilligung des BFW oder seiner Dozenten nicht reproduziert, weitergegeben oder weiterverkauft werden. Eine werbetechnische Verwendung, die über das erteilte Zertifikat oder ausgestellte Bescheinigung hinausgeht, bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

6. Datenschutz

Wesentliche, nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des einen Vertragspartners sind seitens des anderen Vertragspartners grundsätzlich mit der notwendigen Vertraulichkeit zu behandeln. Personenbezogene Daten dürfen von beiden Vertragspartnern nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeitet oder genutzt werden. Insbesondere sind diese Daten aber gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Weiterhin dürfen die Daten nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergegeben werden. Mit der Weitergabe der notwendigen personenbezogenen Daten an die Zertifikate ausstellenden Stellen erklärt sich der Teilnehmer einverstanden. Wenn wir Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Post-Adresse (Name und Anschrift) im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss erhalten und sofern Sie keinen Widerspruch einlegen, behalten wir uns vor, diese Daten für die Zusendung von ähnlichen Angeboten zu verwenden. Sie können dieser Speicherung und Verwendung Ihrer Daten jederzeit über unsere Kontaktmöglichkeiten widersprechen. Im Übrigen gelten die auf der Website des Berufsförderungswerkes (www.lehrbauhof-berlin.de) veröffentlichten Datenschutzbestimmungen.

7. Haftung

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.8. Schlussbestimmungen Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Soweit der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart.