Ab dem 1. August 2026 gilt eine neue Ausbildungsverordnung für die Berufe der Bauwirtschaft.
Die Ausbildungsinhalte der Verordnung von 1999 wurden vollständig überarbeitet. Auch die Struktur der überbetrieblichen Ausbildung wurde angepasst. Für alle 3-jährigen Ausbildungsberufe wurde zudem die gestreckte Prüfung eingeführt.
Die Neuordnung berücksichtigt veränderte Anforderungen an Umwelt-, Verbraucher- und Klimaschutz sowie den technischen Fortschritt. Schwerpunkte sind unter anderem Bauen im Bestand, Energieeffizienzmaßnahmen und materialoffene Formulierungen, die den Einsatz nachhaltiger Baustoffe fördern.