Der Lehrgang wird auf der Grundlage der Verordnung über das Berufsbild und die fachlichen Vorschriften als Prüfungsanforderungen an die Meisterprüfung durchgeführt.
Der Kurs dient dem Erwerb von fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten aufbauend auf beruflichen
Erfahrungen und bereitet auf die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten
(Teil I) und auf die Prüfung der erforderlichen bzw. besonderen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)
vor.
Die Prüfung wird vom zuständigen Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Berlin abgenommen.
Sie ist wie folgt gegliedert:
Teil I: Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch und eine Situationsaufgabe
Teil II: Schriftliche Aufgabe in den Handlungsfeldern Technik und Gestaltung, Auftragsabwicklung
sowie Betriebsführung und Betriebsorganisation