Die Weiterbildung für Brandschutzhelfer/-innen ist in Abständen von 2 bis 5 Jahren durchzuführen (Empfehlung der örtlichen Feuerwehren).
Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z.B. sein:
- Änderung der Brandschutzordnung
- neue Verfahren mit veränderter Brandgefährdung
- Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeiter
- Brandereignis im Betrieb
Brandschutzhelfer/-innen unterstützen nicht nur den Unternehmer und den Brandschutzbeauftragten, sondern können durch regelmäßige Weiterbildung im Brand- bzw. Evakuierungsfall richtig und kompetent reagieren um mögliche Schäden zu minimieren oder im Vorfeld zu vermeiden.Brände stellen ein nicht zu unterschätzendes Risiko und eine ernsthafte Bedrohung dar. Im Ernstfall zählt jede Sekunde.
Die Ausbildung umfasste einen 2-stündigen theoretischen Teil und 60 Minuten praktische Übung an Feuerlöschern. Festes Schuhwerk und angepasste Kleidung (lange Hose) sind für die Praxisübungen im Freien erforderlich.