Gemäß Vorgaben der DGUV Information 205-023 sind Betriebe verpflichtet Brandschutzhelfer/innen vorzuhalten und auszubilden.
Für einen wirksamen Brandschutz benennen Betriebe Brandschutzhelfer/innen, die eine Evakuierung sicherstellen und Entstehungsbrände bekämpfen können, aber nicht müssen. Die Anzahl der Brandschutzhelfer/innen richtet sich nach Beschäftigtenzahl und den Gefahren im Betrieb. Der Kurs „Brandschutzhelfer/in“ hilft Ihnen, die notwendigen Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz, der DGUV Information 205-023 und den Berliner Brandschutzgrundsätzen einzuhalten und auszuüben.
- Rechtliche Grundlagen
- Grundlagen der Brand - und Löschlehre
- Brandgefahren an der Arbeitsstelle
- Alarmierung der Feuerwehr / Rettungsdienst
- Baulicher Brandschutz
- Brandschutzordnung
- Aufgaben der Brandschutzhelfer/in
- Organisatorischer Brandschutz
Die Ausbildung umfasste einen 2-stündigen theoretischen Teil und 60 Minuten praktische Übung an Feuerlöschern. Festes Schuhwerk und angepasste Kleidung (lange Hose) sind für die Praxisübungen im Freien erforderlich.