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Brandschutzhelfer/innen (QW-02-BSH)

  Arbeitssicherheit

Die Ausbildung von speziell geschulten Brandschutzhelfern gehört laut ASR A 2.2 zum betrieblichen Brandschutz

Gemäß Vorgaben der DGUV Information 205-023 sind Betriebe verpflichtet Brandschutzhelfer/innen vorzuhalten und auszubilden.

 

Für einen wirksamen Brandschutz benennen Betriebe Brandschutzhelfer/innen, die eine Evakuierung sicherstellen und Entstehungsbrände bekämpfen können, aber nicht müssen. Die Anzahl der Brandschutzhelfer/innen richtet sich nach Beschäftigtenzahl und den Gefahren im Betrieb. Der Kurs „Brandschutzhelfer/in“ hilft Ihnen, die notwendigen Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz, der DGUV Information 205-023 und den Berliner Brandschutzgrundsätzen einzuhalten und auszuüben.

- Rechtliche Grundlagen

- Grundlagen der Brand - und Löschlehre

- Brandgefahren an der Arbeitsstelle

- Alarmierung der Feuerwehr / Rettungsdienst

- Baulicher Brandschutz

- Brandschutzordnung

- Aufgaben der Brandschutzhelfer/in

- Organisatorischer Brandschutz

 

Die Ausbildung umfasste einen 2-stündigen theoretischen Teil und 60 Minuten praktische Übung an Feuerlöschern. Festes Schuhwerk und angepasste Kleidung (lange Hose) sind für die Praxisübungen im Freien erforderlich.

Referenten: Dipl. Ing. Oliver Dudey

Zulassungsvoraussetzungen: keine

Lehrgangsdauer: 1/2 Tag (13:00 bis ca. 16:30 Uhr)

Lehrgangskosten: 150,00 € für Nichtmitglieder 120,00 € für Verbandsmitglieder FG Bau jeweils zzgl. MwSt

Beratung und Anmeldung: Array

Veranstaltungsort: Berufsförderungswerk der Fachgemeinschaft Bau, Belßstraße 12, 12277 Berlin (Marienfelde)