Kaum ein Bauvertrag – sei es Einheitspreisvertrag oder ein Pauschalvertrag – wird in gleichem Umfang abgeschlossen wie im Hauptvertrag vereinbart. Im Verlauf der Baurealisierung kommt es regelmäßig zu Änderungen des vereinbarten Bau-Soll. Das Erkennen dieser Leistungsänderungen ist elementar für die wirtschaftliche Abrechnung.
Gleichsam gilt es jedoch die geänderten beziehungsweise zusätzlichen Ansprüche auf Vertragsbasis fachgerecht und nachvollziehbar zu dokumentieren und zu begründen. Im Weiteren sind die monetären Folgen schlüssig und prüfbar darzulegen.
Der Seminartag zeigt den Teilnehmenden auf, welche Inhalte bereits im Angebotsstadium mit Hinblick auf eine wirtschaftliche Abrechnung durchgreifend zu durchleuchten sind. Weiterhin wird aus baubetrieblicher Sicht aufgezeigt, welche Eckpfleiler es bei der Erstellung und auch Prüfung von Nachtragsansprüchen fachlich zu beachten gilt. Die Werkzeuge einer wirtschaftlichen Abrechnung werden auf Basis umfassender Beispiele erarbeitet.
- Grundlagen der VOB
- Bedeutung der Verdingungsunterlagen
- Besondere Leistungen vs. Nebenleistungen (VOB/C)
- Baubetriebliche Bedeutung des § 2 VOB/B
- Mengenänderungen im Hauptvertrag (§ 2 Abs. 3 VOB/B)
- Geänderte Leistungen im Hauptvertrag (§ 2 Abs. 5 VOB/B)
- Zusätzliche Leistungen im Hauptvertrag (§ 2 Abs. 6 VOB/B)
- Leistungen ohne Auftrag (§ 2 Abs. 8 VOB/B)
- Sach- und fachgerechte Darstellung des modifizierten Vergütungsanspruchs