Die DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ fordert den Einsatz von qualifiziertem Personal sowohl für die Planung als auch für die Ausführung. Hier wird im Speziellen von einem Sachkundigen Planer, einer Qualifizierten Führungskraft und dem Baustellenfachpersonal, SIVV-Schein Inhaber, gesprochen. Im Entwurf der neuen DAfStb-Richtlinie „Instandhaltung von Betonbauteilen“ werden die Anforderungen an das Personal noch einmal konkretisiert.
Die Qualifizierte Führungskraft stellt das Bindeglied zwischen der Baustelle und der Planung dar. Sie ist zuständig und verantwortlich für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sowie für die erforderlichen Prüfungen im Rahmen der Eigenüberwachung. Die Qualifizierte Führungskraft muss in den Bereichen Technische Baubestimmungen, Instandsetzungsprinzipien, Instandsetzungsstoffe und Instandsetzungsmaßnahmen umfassende Kenntnisse nachweisen können. Des Weiteren sind Kenntnisse in den Bereichen Qualitätssicherung, Beurteilung der Standsicherheitsrelevanz, Beurteilung des Betonuntergrundes, Untergrundvorbereitung, Betoneigenschaften und Bewehrungseigenschaften unabdingbar.
Die Schwerpunkte während des Lehrgangs richten sich immer nach den aktuellen Entwicklungen der Vorschriften sowie der Branche.
Der Lehrgang ist anerkannt gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer- Bau Nordrhein- Westfalen. Mit dem Besuch des Lehrgangs wird der Nachweis erbracht zur Verlängerung des Zertifikates
„Qualifizierte Führungskraft/Fachbauleiter in der Betoninstandsetzung nach DAfStb-Richtlinie“ um weitere drei Jahre.