Laut DAfStb-Richtlinie müssen Unternehmen in der Betoninstandhaltung über eine qualifizierte Führungskraft verfügen. Diese muss ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen im Schutz und in der Instandsetzung von Betonbauwerken besitzen. Qualifizierte Führungskräfte sind in der Regel fachkundige Bauingenieure Die Qualifizierte Führungskraft ist zuständig und verantwortlich für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sowie für die erforderlichen Prüfungen.
Zu den Aufgaben der Qualifizierten Führungskraft bzw. des Fachbauleiters gehören: das Prüfen der Leistungsbeschreibung und der bautechnischen Unterlagen auf Plausibilität, das Planen der Arbeitsabläufe(Arbeitsplan) auf Grundlage der vom Sachkundigen Planer erstellten Planungsunterlagen sowie das Beurteilen der besonderen fachlichen Qualifikation des Baustellenpersonals.
Weitere Aufgaben umfassen das Überprüfen der Verwendung aller vorgesehenen Baustoffe mit den geforderten Übereinstimmungsnachweisen, weiterhin die Organisation und Auswertung der Eigenüberwachung und – nach besonderer Vereinbarung – ggf. auch Aufgaben des Sachkundigen Planers. Die Initiatoren dieses innovativen Lehrgangs sind die Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken Baden – Württemberg u. Bayern e.V., die Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken Nordrhein-Westfalen e.V. sowie die Bildungszentren des Baugewerbes e.V.