Der Lehrgang wird auf der Grundlage der Verordnung über das Berufsbild und die fachlichen Vorschriften als Prüfungsanforderungen an die Meisterprüfung durchgeführt. Der Kurs dient dem Erwerb von fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten aufbauend auf beruflichen Erfahrungen und bereitet auf die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten (Teil I) und auf die Prüfung der erforderlichen bzw. besonderen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II) vor.
Die Prüfung wird vom zuständigen Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Berlin abgenommen.
Die Meisterprüfung ist wie folgt gegliedert:
Teil I Meisterprüfungsarbeit und ein darauf bezogenes Fachgespräch sowie eine Situationsaufgabe.
Teil II schriftliche Aufgabe in den Handlungsfeldern: 1. Baukonstruktion, 2. Baustoffe und Bauphysik,
3. Auftragsabwicklung sowie 4. Betriebsführung und Betriebsorganisation.