Ersthelfer-Kurse sind gem. BGV A 5 (vormals VBG 109) vorgeschrieben. Demnach müssen alle Betriebe bei bis zu 20 Versicherten einen Ersthelfer, bei mehr als 20 Versicherten 10% der Versicherten zum Ersthelfer ausbilden lassen.
Das Berufsförderungswerk der Fachgemeinschaft Bau bietet diesen Kurs mit Unterstützung des DEHiG - Deutsche Erste-Hilfe Gesellschaft mbH, als Schulung in 8 Stunden an Auf Antrag werden die Kosten für den Ersthelfer – Kurs von den jeweiligen Berufsgenossenschaften übernommen. Dazu ist es erforderlich, dass die Berufsgenossenschaftsnummer bei Kursanmeldung angegeben wird. An das BFW ist lediglich eine Verwaltungsgebühr zu entrichten.
Hinweis:
Die Teilnehmer erhalten am Kurstag den Ersthelferschein. Bitte beachten Sie, dass dieser Ersthelferschein zwei Jahre gültig ist. Alle zwei Jahre muss ein Ersthelfer an einer Ersthelfer-Fortbildung (Dauer 1 Tag) teilnehmen. Ohne Fortbildung ist nach zwei Jahren der Ersthelferschein ungültig und es muss erneut ein Grundkurs besucht werden.